Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von Reutimann Alpha Consulting („Dienstleister“) gegenüber Kunden („Kunde“), insbesondere für Unternehmensberatung, VR-Beratung, Projektunterstützung, Interims-/Führungsunterstützung sowie damit zusammenhängende Leistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote können schriftlich oder mündlich erfolgen. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung, durch Annahme des Angebots, durch Auftragserteilung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
3. Leistungsumfang und Mitwirkung
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot/der Auftragsbestätigung bzw. dem vereinbarten Projekt- oder Leistungsbeschrieb.
3.2 Der Dienstleister schuldet eine sorgfältige, fachkundige Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als Ziel-/Erfolgsgarantie vereinbart.
3.3 Der Kunde stellt alle für die Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zulasten des Kunden.
4. Vergütung und Spesen
4.1 Die Vergütung erfolgt gemäss Vereinbarung (z.B. Stundenansatz, Pauschale, Retainer, Projektpreis).
4.2 Spesen (z.B. Reisen, Parkgebühren, Übernachtungen, externe Kosten) werden nur nach Vereinbarung oder gegen Nachweis weiterverrechnet.
4.3 Der Dienstleister ist nicht mehrwertsteuerpflichtig (sofern sich dies ändert, wird dies ausgewiesen).
5. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
5.1 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
5.2 Bei Zahlungsverzug kann der Dienstleister Mahn- und Inkassokosten sowie Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.
5.3 Der Dienstleister kann angemessene Akontozahlungen verlangen oder Leistungen bei Zahlungsverzug sistieren.
6. Erfolgskomponenten / erfolgsabhängige Entschädigung (optional)
Sofern eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wird, gelten Definition, Berechnungsgrundlage, Auslöser, Messperiode und Fälligkeit ausschliesslich gemäss schriftlicher Vereinbarung. Ohne schriftliche Regelung besteht kein Anspruch auf erfolgsabhängige Komponenten.
7. Vertraulichkeit
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen aus der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln.
7.2 Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags weiter.
7.3 Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
8. Datenschutz
Der Dienstleister bearbeitet Personendaten im Rahmen der Leistungserbringung gemäss den anwendbaren Datenschutzbestimmungen (insb. Schweizer DSG). Details sind der Datenschutzerklärung auf www.realcon.ch zu entnehmen.
9. Schutzrechte und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
9.1 Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde an den im Auftrag erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke.
9.2 Methoden, Templates, Know-how, Konzepte und allgemeine Arbeitsmittel des Dienstleisters bleiben Eigentum des Dienstleisters.
9.3 Die Weitergabe an Dritte (z.B. Konzernschwestern, Partner) bedarf der schriftlichen Zustimmung, ausser dies ist im Auftrag ausdrücklich vorgesehen.
10. Haftung
10.1 Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den Betrag der für den betreffenden Auftrag bezahlten Vergütung begrenzt.
10.3 Ausgeschlossen ist die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aufgrund von Entscheidungen des Kunden oder Dritter.
10.4 Der Kunde bleibt für strategische und operative Entscheidungen verantwortlich, sofern nicht im Einzelfall eine ausdrücklich schriftliche Verantwortungsübernahme vereinbart wurde.
11. Drittleistungen
Werden Drittanbieter (z.B. Software, Treuhand, Rechtsanwälte, IT-Dienstleister) beigezogen, erfolgen deren Leistungen grundsätzlich in deren Verantwortung. Der Dienstleister haftet nicht für Drittleistungen, ausser bei schriftlich vereinbarter, ausdrücklicher Übernahme.
12. Vertragsdauer, Kündigung, Beendigung
12.1 Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder durch Kündigung.
12.2 Laufende Mandate/Retainer können von beiden Parteien mit 30 Tagen Frist auf Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
12.3 Projekte können aus wichtigem Grund jederzeit fristlos gekündigt werden.
12.4 Bis zur Beendigung erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind voll zu vergüten.
13. Interessenkonflikte
Der Dienstleister informiert den Kunden, sofern ein relevanter Interessenkonflikt erkennbar ist. Eine Tätigkeit für Branchen- oder Marktteilnehmer ist zulässig, sofern keine Vertraulichkeits- oder Treuepflichten verletzt werden und keine anderslautende Vereinbarung besteht.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
14.3 Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Kanton Thurgau, Kreuzlingen.